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Politik & Gesellschaft

Landgericht München: Suno verletzt Urheberrecht mit KI-Musikgenerator

Das Landgericht München I hat entschieden, dass der KI-Musikgenerator Suno Urheberrechte verletzt. Die Klage der GEMA war erfolgreich.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus mehreren Quellen entworfen und vor der Veröffentlichung von einer Redakteurin/einem Redakteur geprüft und freigegeben.

Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 entschieden, dass der KI-Musikgenerator Suno Urheberrechte verletzt hat, indem er sechs Musikwerke ohne Genehmigung für sein Training verwendete. Der Musikrechteverwerter GEMA hatte im Januar 2025 Klage eingereicht. Das Gericht verpflichtete Suno, die Nutzung der Werke zu unterlassen, einschließlich der Verwendung im KI-Training. Zudem wurden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche bejaht.

Bei den streitgegenständlichen Werken handelt es sich um 'Atemlos durch die Nacht', 'Rasputin', 'Big in Japan', 'Forever Young', 'Mambo No. 5' und 'Daddy Cool'. Das Gericht stellte fest, dass diese Werke nachweislich im Trainingsdatensatz von Suno enthalten waren, der durch Stream-Ripping von YouTube erstellt wurde. Zudem warf die GEMA Suno vor, mit der Software 'Rolling Cipher' die technischen Schutzmaßnahmen von YouTube umgangen zu haben.

Die GEMA hatte Suno mit Titeln, Stilen und Originaltexten gefüttert, jedoch ohne Melodie, Harmonie, Rhythmus und Arrangement. Die generierten Ausgaben ähnelten den Originalen in diesen Aspekten. Das Gericht sah darin eine Vervielfältigung der geschützten Werke, die sowohl während des Trainings in den USA als auch durch das in Deutschland angebotene KI-Modell erfolgte.

Suno berief sich auf Fair Use, doch das Gericht lehnte diese Verteidigung ab. Auch die deutsche Schrankenregelung für Text- und Data-Mining wurde als Rechtfertigung nicht akzeptiert. Die Höhe des Schadensersatzes steht noch nicht fest; Suno muss nun offenlegen, welche Einnahmen es mit der angegriffenen Nutzung erzielt hat.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Suno kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Der Fall könnte Signalwirkung haben, da Suno seinen Dienst auch in der EU anbietet, das Training aber außerhalb der EU stattfand. Bereits im November 2025 hatte die GEMA einen Urheberrechtsstreit gegen OpenAI und ChatGPT vor dem Landgericht München gewonnen, bei dem es um auswendig gelernte Liedtexte ging.

Parallel zu diesem Verfahren verklagen derzeit auch Universal und Sony Suno. Warner Music hingegen hat Ende 2025 eine Lizenzvereinbarung mit dem Unternehmen abgeschlossen.

Quellen

  1. t3n – Nach Erfolg gegen OpenAI: Gema setzt sich vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno durch
  2. ComputerBase – Urheberrechtsurteil: GEMA setzt sich gegen Suno durch