EN·DE
Energie & Netz·Deutschland

Beschwerde gegen StromVKG: Speicher und Umweltschützer ziehen vor die EU-Kommission

Umweltverbände und Speicherverband legen Beschwerde gegen die deutsche Kapazitätsmarktregelung ein. Sie sehen Batteriespeicher benachteiligt.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus mehreren Quellen entworfen und vor der Veröffentlichung von einer Redakteurin/einem Redakteur geprüft und freigegeben.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Ökostromanbieter Green Planet Energy haben am 20. August 2026 bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen das Strommarkt-Verordnungskonzept (StromVKG) eingelegt. Die Organisationen kritisieren, dass die Wettbewerbsbedingungen für Batteriespeicher und flexible Verbraucher unzureichend seien. Bereits im Juni 2026 hatte der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) eine eigene Beschwerde angekündigt; diese ist nach Angaben des Verbands gegenüber IWR-Online nun ebenfalls eingereicht worden.

Das StromVKG sieht für die ersten Ausschreibungen im Jahr 2026 eine langfristige Kapazität von rund 9 Gigawatt (GW) vor. Diese Summe wird auf zwei Runden aufgeteilt, die am 8. September und am 29. Dezember 2026 stattfinden sollen, jeweils mit einem Volumen von 4,5 GW. Eine weitere Ausschreibung für zusätzliche 2 GW Erzeugungskapazität ist für Mai 2027 geplant. Sollte nach der zweiten Runde eine Restmenge von mindestens 100 Megawatt (MW) unvergeben bleiben, ist eine dritte Ausschreibungsrunde vorgesehen; liegt die Restmenge darunter, wird sie der Auktion vom Mai 2027 zugeschlagen.

Erfolgreiche Bieter erhalten eine Kapazitätszahlung für eine Verpflichtungsdauer von 15 Jahren. Teilnehmende Anlagen müssen 80 Prozent ihrer installierten Leistung für mindestens zehn Stunden bereitstellen können. Für Speicher gilt, dass sie diese Fähigkeit innerhalb von drei Stunden wiederherstellen müssen; der ursprüngliche Entwurf sah nur eine Stunde vor, die Frist wurde im Gesetzgebungsverfahren auf drei Stunden verlängert.

Genau diese Drei-Stunden-Regel halten DUH und Green Planet Energy für wirtschaftlich nachteilig für Speicher, unter anderem wegen der erforderlichen Netzanschlussleistung. Ein Beispiel verdeutlicht die Hürde: Eine Batterie mit 100 MW müsste 80 MW für zehn Stunden liefern, was mindestens 800 MWh Speicherkapazität erfordert – das entspricht einer Kapazität von acht Stunden bei voller installierter Leistung. Flexible Lasten sind für die Ausschreibungen 2026 gar nicht zugelassen; sie können erst an den Auktionen 2027 und 2029 teilnehmen.

Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy, sagte: „Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können.“

Die Beschwerdeführer fordern ein formelles Prüfverfahren durch die EU-Kommission. Sie stellen unter anderem die Technologieoffenheit des Konzepts und die Berücksichtigung weniger marktverzerrender Alternativen infrage. Das Gesetz bedarf ohnehin der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Kommission; die Bundesregierung strebt eine beschleunigte Vorprüfung an. Die Kommission kann sich dabei auf die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (CEEAG) Abschnitt 4.8 stützen. Seit 2025 erlaubt zudem der Climate, Environment and Energy State Aid Framework (CISAF) eine beschleunigte Genehmigung von Kapazitätsmechanismen unter bestimmten Bedingungen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) verteidigt das StromVKG als technologieoffen: Alle Technologien, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen könnten, seien zugelassen. Die ersten langfristigen Kapazitäten sollen vor allem dazu dienen, längere Phasen geringer Wind- und Solarstromerzeugung abzusichern.

Quellen

  1. IWR Windenergie – Streit um Kapazitätsmarkt: DUH und Green Planet Energy legen EU-Beschwerde gegen StromVKG ein