Kabinettsbeschluss: Geheimdienste erhalten Hackback-Befugnisse – Wirtschaft warnt
Das Bundeskabinett hat eine umstrittene Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Geheimdienste dürfen künftig IT-Systeme hacken und Telemetriedaten von Autos anfordern. IT-Wirtschaft und Verfassungsrechtler warnen vor Risiken.
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Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 einen 732-seitigen Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verabschiedet. Die Neuregelung verpflichtet öffentliche und nichtöffentliche Stellen verstärkt zum Datenaustausch mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Verfassungsschutz, unter anderem zu Sicherheitslücken. Zudem müssen Kraftfahrzeughersteller und -werkstätten künftig Telemetriedaten herausgeben – darunter GPS-Daten, Kilometerstand, die Anzahl der Fahrtstrecken und die Abstellposition.
Kernstück der Reform sind erweiterte Interventionsbefugnisse: BND und Verfassungsschutz dürfen künftig informationstechnische Systeme hacken, etwa im Rahmen von Online-Durchsuchungen oder der Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Die Behörden können Angriffswerkzeuge oder Daten auf fremden Computern löschen oder einschränken. Der BND darf zur Gefahrenabwehr Daten verändern oder löschen, Datenverkehre umleiten oder unterbinden und den Betrieb eines IT-Systems einschränken oder unterbinden – ein Vorgehen, das als Hackback bekannt ist.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte die Reform: Sie mache „aus unseren Nachrichtendiensten echte Geheimdienste“. Die Wirtschaftsverbände sehen das anders. Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) warnt, dass Zugriffe auf technische Informationen, Systemkopien und laufende IT-Infrastrukturen hochsensible Unternehmens- und Kundendaten betreffen können. Bitkom schließt sich dieser Kritik an: Das BSI müsse ein vertrauenswürdiger Partner der Wirtschaft bleiben, und Schwachstellenmelder dürften nicht fürchten, dass ihre Meldung für nachrichtendienstliche Zwecke genutzt wird. Bekannt gewordene Schwachstellen müssten unverzüglich für alle geschlossen werden und dürften nie bewusst offengehalten werden. Zudem könnten die Zugriffe neue Risiken schaffen, den sicheren Betrieb gefährden und Daten unbeteiligter Kunden treffen.
Gerrit Wernke vom VATM-Hauptstadtbüro betont, die Gesetzesänderung greife tief in Netzbetrieb, Datenverarbeitung und Sicherheitsarchitekturen der Unternehmen ein. Die Mitwirkungspflichten müssten klar begrenzt und Eingriffe auf das notwendige Maß beschränkt werden. Der VATM fordert, dass Hintertüren, die Schwächung von Verschlüsselung und das bewusste Offenhalten bekannter Sicherheitslücken per Gesetz ausgeschlossen bleiben.
Auch zivilgesellschaftliche und juristische Stimmen melden sich zu Wort. Kritiker wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und der Deutsche Anwaltverein sehen das Trennungsgebot von nachrichtendienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Gewalt geschwächt – ein zentraler Pfeiler der deutschen Nachkriegsordnung. Sie verweisen auf den Polizeibrief von 1949, in dem die westlichen Alliierten den Parlamentarischen Rat anwiesen, dass Geheimdienste keine polizeilichen Befugnisse wie Verhaftungen, Durchsuchungen oder Verwaltungszwang haben dürfen. Zudem sei die Kontrolle geheimdienstlicher Operationen im digitalen Raum – etwa das Ausnutzen von Zero-Day-Schwachstellen, das Verfälschen von Datensätzen oder verdeckte Operationen – extrem schwierig, da sie dynamisch und verdeckt abliefen; nachträgliche oder stichprobenartige Kontrolle durch Gerichte oder Räte stoße technisch und personell an Grenzen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung.