Frankreich verabschiedet Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige – EU warnt vor Flickenteppich
Frankreich hat als erster EU-Staat ein Gesetz beschlossen, das Minderjährigen unter 15 Jahren den Zugang zu sozialen Netzwerken untersagt. Die EU-Kommission mahnt zur Einheitlichkeit, während die technische Umsetzung der Alterskontrolle noch ungeklärt ist.
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Frankreich geht als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union einen nationalen Alleingang beim Jugendschutz in sozialen Medien. Das Parlament verabschiedete am Dienstagabend, dem 21. Juli 2026, ein Gesetz, das Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren die Nutzung von Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat verbietet. Die Nationalversammlung stimmte mit 279 zu 81 Stimmen dafür, der Senat folgte mit 243 zu 2 Stimmen. Damit orientiert sich das Land am Vorbild Australiens, das bereits ein entsprechendes Verbot erlassen hat.
Die Neuregelung tritt für neu angelegte Profile am 1. September 2026 in Kraft. Bestehende Konten müssen bis zum 1. Januar 2027 geschlossen werden, sofern der Nutzer das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Sanktionen gegen Kinder oder deren Eltern sind nicht vorgesehen. Von der Sperre ausgenommen sind unter anderem Online-Nachschlagewerke, Bildungs- und Wissenschaftsangebote sowie Plattformen, die der Entwicklung und dem Austausch freier Software dienen. Parallel dazu weitet Frankreich das bereits geltende Handyverbot an Schulen nun auch auf die Oberstufe aus, wobei Ausnahmen möglich bleiben.
Als Begründung führt der Gesetzgeber potenzielle Gefahren für die psychische Gesundheit Heranwachsender an: Cybermobbing, der Vergleich mit unrealistischen Vorbildern, der Konsum unangemessener oder gewalthaltiger Inhalte sowie Schlafstörungen durch übermäßige Nutzung.
Allerdings ist die technische Umsetzung der Altersverifikation noch nicht abschließend geklärt. Die EU-Kommission hatte Frankreich aufgefordert, den Gesetzesentwurf zu überarbeiten, und vor einer Zersplitterung in verschiedene nationale Systeme gewarnt. Die Kommission selbst plant für den Herbst 2026 einen Vorschlag für Zugangssperren und Altersbeschränkungen auf Unionsebene. Zudem könnte der französische Verfassungsrat das Gesetz noch vor seinem Inkrafttreten überprüfen, was eine Verzögerung bedeuten würde.