EU-Kommission zwingt Google mit DMA-Spezifikationsmaßnahmen zur Öffnung von Android und Suchdaten
Die EU-Kommission verordnet Google erstmals konkrete Maßnahmen nach dem Digital Markets Act: Android muss sich für konkurrierende KI-Assistenten öffnen und Suchdaten teilen. Google kündigt Widerstand an.
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Die EU-Kommission hat Google erstmals verbindliche Spezifikationsmaßnahmen nach dem Digital Markets Act (DMA) auferlegt. Unter dem Aktenzeichen DMA.100209 ordnet die Behörde an, dass der Konzern sein Android-Betriebssystem für rivalisierende KI-Assistenten öffnen und zentrale Suchdaten mit Wettbewerbern teilen muss.
Konkret muss Google innerhalb eines Jahres, also bis Juli 2027, sicherstellen, dass auf Android-Smartphones auch alternative KI-Assistenten per Sprachbefehl aktiviert werden können. Bislang ist standardmäßig nur Googles eigener Chatbot Gemini über den Befehl „Hey Google“ nutzbar. Künftig sollen alle KI-Dienste gleichberechtigt auf Systemfunktionen zugreifen können, etwa um Nachrichten zu versenden oder Taxis zu buchen.
Parallel dazu verlangt die Kommission, dass Google seine Suchdaten für Drittanbieter öffnet. Ab Januar 2027 müssen Suchanfragen, Klickpfade und Ranking-Informationen über eine API zu fairen, angemessenen und nicht-diskriminierenden (FRAND) Bedingungen bereitgestellt werden. Die Daten sind zu anonymisieren; die EU-Kommission wird die Anonymisierungsmethoden regelmäßig überprüfen. Auch KI-Chatbots mit Suchfunktionen sind in die Teilungspflicht eingeschlossen. Googles proprietäre Suchalgorithmen bleiben dagegen ausgenommen.
Google darf vor der Weitergabe prüfen, ob die Datenempfänger Cybersicherheits- und Datenschutzrisiken darstellen. Das Unternehmen lehnt die Anordnungen ab. Es argumentiert, die Öffnung von Android gefährde die Gerätesicherheit, und die Datenweitergabe bedrohe die Privatsphäre von Millionen Nutzern. Google hat eine flexible Umsetzung gefordert und will die Maßnahmen anpassen.
EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera begründete die Schritte mit der Wahlfreiheit der Verbraucher: „dass unsere Bürgerinnen und Bürger frei entscheiden können“. Die Maßnahmen sind rechtlich bindend, Google kann jedoch gerichtliche Überprüfung beantragen.
Die EU-Kommission hatte in den vergangenen Jahren bereits Milliardenstrafen gegen Google wegen Wettbewerbsverstößen verhängt. Nun setzt sie mit den Spezifikationsmaßnahmen einen neuen Hebel ein. Bereits in der kommenden Woche könnten weitere Bußgelder wegen DMA-Verstößen folgen. Hintergrund ist ein Bericht, wonach Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen persönlich eine geplante Milliardenstrafe blockiert haben soll.