Bundesrat ebnet Weg für gesichtserkennungsbasierte Flughafenabfertigung
Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das eine vollständig digitale Abfertigung an Flughäfen per Gesichtserkennung ermöglicht. Die Nutzung bleibt freiwillig, verspricht aber deutliche Entlastung für Passagiere und Branche.
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Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, das die Einführung einer komplett digitalen Abfertigung an deutschen Flughäfen auf Basis von Gesichtserkennungstechnologie ermöglicht. Künftig sollen Passagiere ohne Vorlage physischer Dokumente durch die Kontrollen kommen können. Die Nutzung des Systems bleibt laut dem Beschluss freiwillig.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erwartet durch die Neuregelung eine deutliche Entlastung sowohl für Fluggäste als auch für die Luftverkehrsbranche. Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 vom Bundesrat gebilligt. Es sieht vor, dass biometrische Daten der Reisenden an zentralen Stellen erfasst und mit den hinterlegten Reiseinformationen abgeglichen werden.
Die Umsetzung an den einzelnen Flughäfen ist noch nicht im Detail geregelt; die Betreiber müssen die notwendige Infrastruktur selbst bereitstellen. Datenschutzrechtliche Bedenken wurden im Gesetzgebungsverfahren adressiert, unter anderem durch die Freiwilligkeit der Teilnahme. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Risiken für die Privatsphäre und fordern eine strenge Kontrolle der Datennutzung.
Das Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die genauen technischen Spezifikationen und Zeitpläne für die Einführung werden derzeit von den zuständigen Behörden erarbeitet.