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Politik & Gesellschaft·Deutschland

Apple ändert Tracking-Abfrage in der EU nach Wettbewerbsdruck

Nach Kritik von Wettbewerbshütern und der Werbewirtschaft ändert Apple die App-Tracking-Transparenz in der EU. Das Bundeskartellamt stellt seine Untersuchung ein.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung aus mehreren Quellen entworfen und vor der Veröffentlichung von einer Redakteurin/einem Redakteur geprüft und freigegeben.

Apple überarbeitet die Abfrage zur App-Tracking-Transparenz in der Europäischen Union. Die Änderungen sind eine Reaktion auf anhaltende Kritik von Wettbewerbsbehörden und der Werbewirtschaft. Als Folge stellt das Bundeskartellamt seine Untersuchung der Funktion ein.

Die zentrale Neuerung: Auf dem Auswahlbildschirm taucht das Wort „Tracking“ nicht mehr auf. Stattdessen werden die Schaltflächen neu angeordnet. Bisher stand oben „App-Tracking ablehnen“ und unten „Erlauben“, nun ist die Reihenfolge vertauscht: Oben steht „Erlauben“, unten „Verbieten“. Zudem können App-Betreiber Nutzer nach einem Jahr erneut um die Erlaubnis zum Tracking bitten.

Die neue Abfrage wird nur Nutzern angezeigt, die sich physisch in der EU aufhalten – nicht basierend auf dem Herkunftsland. Die Änderungen gelten für iPhones und iPads. Zunächst werden sie in den meisten europäischen Ländern umgesetzt; für Polen gibt es einen abweichenden Zeitplan, da Apple noch mit der polnischen Wettbewerbsbehörde zusammenarbeitet.

Apple hat die Neuerungen nach eigenen Angaben gemeinsam mit dem Bundeskartellamt, anderen europäischen Wettbewerbsbehörden und der EU-Kommission entwickelt, um verschiedene Verfahren beizulegen. Das Bundeskartellamt hatte in einer vorläufigen Einschätzung vom Februar 2025 festgestellt, dass die Funktion möglicherweise gegen Missbrauchsregeln verstößt. Kritisiert wurde unter anderem, dass die Anforderungen nur für andere App-Anbieter galten, nicht für Apple selbst. Die Behörde bemängelte zudem, dass die Regeln nicht verhinderten, dass Apple Daten aus dem App Store, der Apple-ID oder verbundenen Geräten für Werbung kombiniert.

Apple hält dem entgegen, dass die eigenen Apps keine Daten in den Apps anderer Anbieter sammeln. Das Bundeskartellamt sieht nun eine deutliche Annäherung: Apple gleiche die Abfragefenster für eigene Angebote und Drittanbieter-Apps wesentlich stärker an. „Abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen“ in der von Apple vorgeschriebenen Abfrage für Dritte würden entfernt. Die Abfragefenster sollen „inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet“ sein. App-Publisher und Inhaltsanbieter erhalten mehr Spielraum, um die Bedeutung personalisierter Werbung für ihr Geschäftsmodell zu erklären.

Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt kommentierte: „Apple werde die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden.“

Die Funktion war zuvor auch in anderen Ländern auf Widerstand gestoßen. Die französische Wettbewerbsbehörde verhängte im März 2025 eine Geldstrafe von 150 Millionen Euro gegen Apple. Die italienische Behörde AGM folgte im Dezember 2025 mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple hatte gegen beide Strafen Berufung eingelegt. Bereits im vergangenen Herbst hatte Apple gewarnt, dass es die App-Tracking-Transparenz in Deutschland und anderen europäischen Ländern wegen der Wettbewerbsuntersuchungen möglicherweise aufgeben müsse.

Meta, der Mutterkonzern von Facebook, macht die Funktion für Umsatzeinbußen in Milliardenhöhe verantwortlich. Die Abfrage erscheint, wenn eine neu heruntergeladene App zum ersten Mal geöffnet wird.

Quellen

  1. t3n – Werbetracking auf dem iPhone: Warum Apple eine Datenschutzfunktion in der EU ändert
  2. DER SPIEGEL - Netzwelt – Apple streicht das Wort »Tracking« aus seiner Anti-Tracking-Abfrage